Die wilde 9

Kindertagespflege in der Stadlervilla

Planung für die Kindertagesbetreuung des Landes NRW

Planung für die Kindertagesbetreuung A: Planung bei rückläufigem Infektionsgeschehen Eingeschränkter Pandemiebetrieb bis 21. Februar Die Kindertages-betreuung ist grundsätzlich geöffnet Landesweit gibt es nur feste Gruppen Die Betreuungszeiten in Kitas sind landesweit pauschal um 10 h/Woche gekürzt Es gilt der Appell an alle Eltern, Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen Eingeschränkter Regelbetrieb ab 22. Februar Die Kindertages-betreuung ist grundsätzlich geöffnet Landesweit gibt es nur feste Gruppen Die Betreuungszeiten in Kitas sind landesweit pauschal um 10 h/Woche gekürzt Alle Kinder sind eingeladen, die Kindertagesbetreuung zu nutzen Lokal eingeschränkter Regelbetrieb voraussichtlich ab 8. März* * Vorbehaltlich der Bewertung des Infektionsgeschehens mit den Akteuren der Kindertagesbetreuung Die Kindertages-betreuung ist grundsätzlich geöffnet Landesweit gibt es nur feste Gruppen Die Betreuungszeiten in Kitas dürfen von Trägern und Kita-Leitungen je nach individueller Situation der Eirichtung zum Infektionsschutz um bis zu maximal 10 h/Woche gekürzt werden Alle Kinder sind eingeladen, die Kindertagesbetreuung zu nutzen Regelbetrieb Abhängig davon, wann zertifizierte Selbsttests ausreichend vorhanden sind und/oder Impfungen der Beschäftigten vollzogen werden oder das Infektionsgeschehen nur noch gering ist B: Planung bei steigendem Infektionsgeschehen Stetig steigendes Infektionsgeschehen Rückkehr in die jeweilige zurückliegende Phase Corona-Notbremse Bei sprunghaftem Anstieg des Infektionsgeschehens: „Corona-Notbremse“ Es gilt ein Betretungsverbot in der Kindertagesbetreuung Eine Notbetreuung wird ausschließlich für diejenigen Kinder vorgehalten, die besondere Bedarfe haben sowie für Kinder, bei denen beide Eltern zur unmittelbaren Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems und der öffentlichen Sicherheits- und Daseinsvorsorge gebraucht werden (eng definierte kritische Infrastruktur) Sollte eine solche „Corona-Notbremse“ notwendig werden, wird sie je nach Infektionsgeschehen möglichst regional begrenzt Anwendung finden

Hinweis: 

Die 10-Stunden-Reduzierung gilt für die Kindertagespflege nicht.
Dies betrifft nur Kindergärten, weil dort die Gruppen verkleinert betreut werden und das im vollen Betreuungsumfang nicht funktioniert.