Die wilde 9

Kindertagespflege in der Stadlervilla

Liebe Eltern,

wir haben jetzt die neuen Informationen vom Ministerium für Kinder, Familien des Landes NRW bekommen:

  • Der bundesweite Lockdown wird bis zum 14.02.21 verlängert.
  • Die Großtagespflege bleibt grundsätzlich im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge geöffnet.
  • Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.
  • Euch stehen dafür zusätzliche Krankentage (pro Elternteil 10, 20 für Alleinerziehende) zu.
  • Weiterhin fallen die Elternbeiträge im Monat Januar landesweit aus, so dass für euch keine Kitagebühren für den Januar anfallen!


Bitte meldet euch bei uns, ob und in welchem Umfang ihr eine Betreuung benötigt!

Im Anhang senden wir euch den enstprechenden Auszug aus dem offiziellen Schreiben.

Liebe Grüße,

Agnes und Margret

 

Kindertagespflege:

  • Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.
  • Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn
    der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind
    zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.
  • In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder grundsätzlich im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge. In der Großtagespflege sollte nach
    Möglichkeit eine räumliche Trennung der Kindertagespflegepersonen mit den ihnen zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche Betreuungszeit eingehalten werden. Dieser eingeschränkte Pandemiebetrieb gilt zunächst für die Dauer des Lockdowns bis zum 31.01.2021.


Zusätzliche Kinderkrankentage:

  • Um die zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, und entsprechend dem Appell der Landesregierung auf eine Betreuung verzichtet wird.


Elternbeiträge:

  • Minister Dr. Stamp hat sich mit dem Finanzminister Lienenkämper darauf verständigt, dass im Monat Januar die Elternbeiträge landesweit ausgesetzt werden sollen. Die Form der Erstattung/Art der Abrechnung kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Die Verfahren werden aktuell geklärt, dies kann jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen.